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Allgemeine Hinweise

Lieferbedingungen:
Für die Lieferung von Strom und Gas an Tarifkunden gelten die Grundversorgungsverordnungen (Strom GVV und Gas GVV) bzw. für die Lieferung von Wasser die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil des Liefervertrages und liegen bei den Stadtwerken zur Einsicht auf und stehen außerdem auf unseren Internetseiten zum Download bereit.

Ablesung und Abrechnung:
Die Ablesung der Zähler erfolgt in der Regel einmal jährlich. Auf die zu erwartende Jahresabrechnung sind Abschlagszahlungen zu leisten, die jährlich neu ermittelt werden. Grundlage für die Ermittlung ist der Vorjahresverbrauch. Bei Preiserhöhung und Preissenkungen können die Stadtwerke die Abschläge entsprechend anpassen.

Die Verbräuche sind bis zum 31.12. des Abrechnungsjahres gemäß § 12 der GVV bzw. § 24 der AVBWasserV gewichtet berechnet.

Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung auf eines unserer Bankkonten fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten berechnet.

Einzugsermächtigung:
Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung ersparen sich der Großteil Unserer Kunden die ständige Terminüberwachung bezüglich der fälligen Zahlungen. Abschlagsänderungen werden automatisch berücksichtigt, Abrechnungsguthaben können zügig an den Kunden überwiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Dauerauftrag diese Vorteile bietet!

Wohnungswechsel:
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei Ihren Stadtwerken an bzw. ab. Bei Unterlassung ist der Kunde auch weiterhin zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet.

Rechtsbehelfsbelehrung zur Berechnung der Gebühr für Kanalbenutzung:
Die Abrechnung für die Kanalbenutzung erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgung der Stadt Straubing in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsmittel:
Gegen die Festsetzung der Kanalgebühren ist binnen eines Monats Widerspruch zulässig. Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Straubing, Abt. Steuerwesen, Theresienplatz 20, 94315 Straubing, zu erheben. Der Widerspruch hat kein aufschiebende Wirkung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.

Datenschutz:
Wir bedienen uns der elektronischen Datenverarbeitung und haben die zur Verbrauchsabrechnung notwendigen Daten gespeichert.